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Bibliothek

Die Lokale Volksbibliothek im hinteren Trakt der Sokol-Turnhalle ist eine Organisationseinheit des Stadtamtes von Kunvald. Neben dem Verleih von Büchern und Zeitschriften werden öffentliches Internet und ein Farbdrucker (bis A4) angeboten.

Adresse:

Místní lidová knihovna, 561 81 Kunvald 40
E-Mail: knihovnakunvald@orlicko.cz

Öffnungszeiten:

Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr, Donnerstag 18:00 - 20:00 Uhr; In Ausnahmefällen und nach Vereinbarung mit der Bibliothekarin kann die Bibliothek auch individuell besucht werden.

Leistungsangebot:

Verleih von Büchern und Zeitschriften

  • Die Ausleihfrist beträgt 1 Monat - bis dahin muss das Buch oder die Zeitschrift retourniert oder der Bibliothekarin die Verlängerung der Ausleihfrist auf maximal 3 Monate mitgeteilt werden.
  • Aktuell ausgeliehene Bücher und Zeitschriften können bei Interesse von der Bibliothekarin reserviert werden.

Öffentlicher PC-Arbeitsplatz mit Internet

  • Der installierte Computer darf entweder nur zum Browsen im Internet oder für das Offline-Arbeiten in Microsoft Office 2000 Programmen genutzt werden.
  • Der PC-Nutzer muss seinen Bibliotheks- oder gültigen Personalausweis vorlegen.
  • Der Nutzer arbeitet selbständig.
  • Der Nutzer darf keine vordefinierte Software verwenden. Es ist verboten, eigene Dateien hochzuladen oder Apps aus dem Internet herunter zu laden.
  • Informationen und Dateien aus dem Internet darf der Nutzer entweder Ausdrucken oder auf Disketten speichern und mitnehmen.
  • Um den PC vor Viren zu schützen, dürfen nur in der Bibliothek gekaufte Disketten verwendet werden.
  • Die Bibliothek haftet nicht für Inhalte der aus dem Internet heruntergeladenen Dateien, besonders wenn diese Viren enthalten.
  • Besucher unter 18-Jahren dürfen keine Webseiten mit erotischen oder pornografischen Inhalten besuchen.
  • Besucher können mit der Bibliothekarin im Voraus Termine für das Arbeiten am Computer vereinbaren.
  • Alle Besucher sind verpflichtet, die Anweisungen der Bibliothekarin zu befolgen. Bei Verletzung der Betriebsordnung können die Besucher der Bibliothek verwiesen werden, wobei die Pflicht zur Bezahlung der entsprechenden Gebühr davon unberührt bleibt.