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Sportplätze

Allgemeine Bestimmungen

  • Kleinstadt Kunvald ist Eigentümer und Betreiber der Sportplätze (abgezäunte Sportfläche) im Sportareal „pod Kampeličkou“.

  • Die Sportplätze (abgezäunte Sportfläche) ist für folgende Sportarten geeignet und nutzbar: Tennis, Volleyball, Basketball, Fußballtennis und Florball.

  • Der Betreiber übernimmt keine Haftung für eventuelle Unfälle in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Benutzer und Besucher der Sportplätze - das Spielen und die Benutzung der Sportplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Für den Betreiber resultieren aus eventuellen Unfällen keine Pflichten, Forderungen oder Erfüllungen.

  • Die Kleinstadt Kunvald hat den Verwalter der Sportplätze ernannt (Art. III Betriebsordnung).

  • Die Sportplätze dürfen von jedem benutzt werden, der im Voraus den festgelegten Betrag laut Preisliste bezahlt hat (Art. VI. Betriebsordnung) und die Anweisungen des Verwalters der Sportplätze befolgt.

  • Kinder bis 15 Jahre dürfen die Sportplätze nur in Begleitung eines Erwachsenen (18 Jahre und älter) besuchen.

  • Das Betreten der Sportplätze ist ausschließlich in Sportschuhen ohne Stollen und mit Sohle, die keine dunklen Abdrücke oder Spuren hinterlässt, betreten werden.

  • Jedwede Verstöße gegen diese Betriebsordnung werden vom Betreiber (der Gemeinde Kunvald) jeweils in Zusammenarbeit mit dem Verwalter der Sportplätze geahndet.

  • Die Grundschule Kunvald darf die Sportplätze für Sportunterricht und schulische Sportaktivitäten kostenlos nutzen. Die Schüler werden sich auf den Sportplätze in Begleitung eines Pädagogen oder festgelegten Leiter der schulischen Sportaktivität bewegen. Der Betreiber und der Verwalter der Sportplätze erhälten von der Direktorin der Grundschule den genauen Stundenplan, wann die Schule die Sportplätze nutzen wird. Sämtliche Änderungen sind bekannt zu geben, bevor sie tatsächlich eintreten.

Pflichten der Nutzer des Sportareals

  • Die Nutzer sind verpflichtet, sich nach dieser Betriebsordnung zu richten, diese einzuhalten und die Anweisungen des Verwalters zu befolgen.

  • Auf Ansuchen des Verwalters hat der Benutzer der Sportplätze einen gültigen Lichtbildausweis als Identitäsnachweis vorzulegen (Personalausweis, Führerschein, Reisepass), und zwar insbesondere um die Nutzung der Jahreskarte (Ungenauigkeiten) zu prüfen.

  • Die Nutzer sind verpflichtet, alle Tätigkeiten zu unterlassen, die die Oberfläche, Sportausrüstung und sonstige Ausrüstung der Sportplätze beschädigen könnten, insbesondere: Glasverpackungen auf die Sportplätze mitzunehmen, auf den Sportplätzen zu rauchen, Alkohol zu trinken und diese unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln zu betreten.

  • Die Benutzer der Sportplätze sind verpflichtet, im Falle jedweder Beschädigung der Oberfläche, Sportausrüstung oder sonstiger Ausrüstung der Sportplätze diese Tatsache unverzüglich und umgehend dem Verwalter zu melden, der mit dem Nutzer ein kurzes Protokoll mit Angab des Datums, der Uhrzeit und der detaillierten Beschreibung der Beschädigung erstellt. Das Protokoll wird vom Verwalter und Benutzer unterzeichnet und dient als Nachweis für eventuellen Schadensersatz am Benutzer. Sollte sich der Benutzer, der den Schaden verursacht hat, weigern, das Protokoll zu unterzeichnen, dann bittet der Verwalter einen weiteren Zeugen resp. beauftragten Vertreter des Betreibers um diese.

Verwalter der Sportplätze

  • Der Verwalter der Sportplätze wird vom Betreiber (Kleinstadt Kunvald) auf der Grundlage der Zustimmung der Stadtvertreter ernannt.

  • Der Verwalter der Sportplätze wird vom Betreiber mit der Erhebung der Zahlungen für die Benutzung der Sportplätze (laut Art. VI. Betriebsordnung) und dem Verkauf von Jahreskarten beauftragt. Der Verwalter hat für jede eingehende Zahlung einen Beleg auszustellen

  • Der Verwalter der Sportplätze ist berechtigt, diejenigen Personen von den Sportplätze zu verweisen oder ihnen den Zutritt darauf zu verwehren, die die Pflichten der Benutzer des Areals laut Art. II dieser Betriebsordnung verletzen.

Betriebskontrolle

  • Mit der Kontrolle der Einhaltung dieser Betriebsordnung wurden beauftragt: Bürgermeister und Bürgermeister-Stellvertreter, Vorsitzender des Bauausschusses.

  • Mit der Kontrolle der korrekten Erhebung der Gebühren wurden beauftragt: Bürgermeister und Bürgermeister-Stellvertreter, Vorsitzender des Finanzausschusses.

Öffnungszeiten

Das Betreten der Sportplätze muss immer mit dem Verwalter vereinbart werden. Die festgelegten Öffnungszeiten schränken nur die maximal mögliche Nutzung der Sportplätze ein. Die Sportplätze dienen für sog. „Sommersportarten“ und dürfen im Herbst und Frühling nur dann benutzt werden, wenn sie keine Schneedecke bedeckt.

Verwalter Jiří Trejtnar, pivnice Na Salaši, Telefon: +420 605 924 055

September - Oktober, April - Juni

Montag – Freitag

12 – 22 Uhr

 

Samstag – Sonntag

10 – 22 Uhr

Juli – August

Montag – Sonntag

9 – 22 Uhr

Änderungen der Öffnungszeiten müssen mit dem Verwalter vereinbart werden.

Preisliste

  • Tennis und weitere Sportarten bis 4 Spieler: Preis pro Stunde: 60,- CZK

  • Jahreskarte: 2.000,- CZK (1 Jahreskarten-Besitzer + max. 3 Mitspieler)

  • Mannschaftssportarten: Volleyball, Basketball, Fußballtennis, Florball (mehr als 4 Spieler: Preis pro Stunde: 90,- CZK

  • Beleuchtung der Sportfläche: Preis pro Stunde: 40,- CZK

Verleih von Sportausrüstung:

  • Ball für Mannschaftssportarten: 10,- CZK/St.

  • Tennisbälle - Set: 10,- CZK

  • Tennisschläger: 10,- CZK/St.

Die Spieldauer beginnt jeweils zur vollen Stunde. Änderung ist nur nach Rücksprache mit dem Verwalter möglich.
Wird mit Beleuchtung gespielt, wird zum Preis für den Sportplatz auch der Preis für die Beleuchtung laut Preisliste hinzugerechnet (mit Ausnahme von Eiskunstlauf mit Beleuchtung, da der Preis für die Beleuchtung bereits anteilsmäßig inkludiert ist).

Die Betriebsordnung und die Preisliste wurden von der Stadtvertretung der Gemeinde Kunvald genehmigt am 13. 7. 2006 und sind gültig ab 1. 1. 2007 bis auf Widerruf oder Herausgabe einer neuen Betriebsordnung.